Liebe Eltern,
wenn am Montag die Schule wieder beginnt, bleiben die Bestimmungen von vor den Osterferien gültig. Es treten jedoch auch neue Regeln in Kraft.
Ab dem 19. April 2021 ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung.
Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest (Popeltest) macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.
Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür erforderlich, dass es die unterschriebene Einwilligungserklärung am Montag in der Schule vorlegt, welche Sie bereits per Ranzenpost erhalten haben.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums, den Sie unter diesem Link abrufen können:
Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 12.04.2021