Elternbrief des Kultusministers zum Start in das Schuljahr 2022/2023

Sehr geehrte Eltern, liebe Schulgemeinde,

die Sommerferien liegen hinter uns, und ich hoffe, dass Sie sich in dieser Zeit gut erholen konnten. Für 59.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler beginnt mit diesem Schuljahr ihre Schulzeit. Damit die jungen ABC-Schützen und alle anderen Schülerinnen und Schüler den bestmöglichen Unterricht erhalten, haben wir im ganzen Land wieder weitere Stellen für Lehrerinnen und Lehrer geschaffen. Noch nie gab es in Hessen in unseren Schulen insgesamt so viele Lehrkräfte wie jetzt.

War das letzte Schuljahr immer noch von pandemiebedingten Einschränkungen gekennzeichnet, konnten wir doch dank des großartigen Einsatzes aller an Schule Beteiligten an fast jedem Schultag Präsenzunterricht gewährleisten. Diese Erfahrungen stimmen mich sehr positiv, dass wir auch die vor uns liegenden Herausforderungen im neuen Schuljahr gut meistern und die zuletzt in den Unterricht zurückgekehrte weitgehende Normalität weiter pflegen werden. Mein Ziel war, ist und bleibt es, so viel schulischen Alltag mit so wenig Einschränkungen wie möglich und infektiologisch vertretbar an den Schulen aufrechtzuerhalten. Das liegt im Interesse der Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen. Zum Schuljahresstart ist uns das gelungen. Wir setzen auf Freiwilligkeit beim Testangebot und beim Bedecken von Mund und Nase und wir halten die Schulen offen.

Im neuen Schuljahr erwartet uns einiges Neues. Zugleich setzen wir auf Bewährtes und entwickeln es fort. Unserem klaren Bekenntnis zur Digitalisierung tragen wir mit der Einführung des neuen Schulfachs „Digitale Welt“ im Rahmen eines Pilotverfahrens an zwölf Schulen mit rund 70 Klassen Rechnung. Unser erfolgreiches Aufholprogramm „Löwenstark – der BildungsKICK“ wurde vor über einem Jahr aufgelegt, um Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, die durch coronabedingte Einschränkungen des Schulbetriebs entstandenen Rückstände auszugleichen. Es wird fortgesetzt. Und auch die vielen ukrainischen Flüchtlinge, die aus ihrer Heimat vor dem Krieg fliehen mussten, konnten wir in den hessischen Schulen willkommen heißen und mit gezielten Intensivsprachfördermaßnahmen sowie dem beeindruckenden Engagement der Schulgemeinden unterstützen, damit sie sich in unserem Land gut aufgehoben fühlen und die deutsche Sprache lernen.

Hierüber und über viele weitere Themen möchte ich Sie in diesem Elternbrief informieren. Die einzelnen Inhalte finden Sie untenstehend.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start ins neue Schuljahr!

Herzliche Grüße

Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Hessischer Kultusminister

Aktuelle Informationen des Kultusministeriums zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 24. November 2021

Liebe Eltern,

das Kultusministerium informierte heute, am 23.11.21, alle Schulen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 24. November. Wir leiten die für uns relevanten Informationen hiermit zusammengefasst an Sie weiter:

Mit der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch Bundestag und Bundesrat und der Neuregelung der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) soll das Infektionsgeschehen rasch und effektiv eingedämmt und die vierte Infektionswelle gebrochen werden.

Für unsere Schule bedeutet das:

  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021 für alle Schülerinnen und Schüler auch am Sitzplatz.
  • Auch für unsere Schule gilt ab Mittwoch, dem 24. November 2021 eine sog. 3G -Pflicht am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten.
  • Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen. Diese müssen auch weiterhin für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen.
  • An Veranstaltungen in Innenräumen ab 25 Personen in der Schule dürfen aufgrund der neuen Bestimmungen grundsätzlich nur geimpfte und genesene Personen (sog. 2G -Regelung) teilnehmen, es gelten Maskenpflicht und Mindestabstand.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Donnerstag, dem 11. November 2021

Ergänzung zum Schreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz vom vergangenen Donnerstag

Liebe Eltern,
heute, am 9.11.21 hat die hessische Landesregierung aufgrund der aktuellen pandemischen Situation eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen hat, welche ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt.

Schülerinnen und Schüler müssen künftig dreimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen.

Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.