Informationen zur Notbetreuung ab Montag

Liebe Eltern,

wir können leider in der Notbetreuung vorerst kein Mittagessen anbieten. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Verpflegung mit.

Wie bereits gesagt ist für die Teilnahme an der Notbetreuung entweder ein aktueller, negativer Schnelltest von einer der dafür ausgewiesenen Stellen oder die Teilnahme an dem in der Schule stattfindenden Selbsttest notwendig. Bedingung für die Teilnahme am Selbsttest in der Schule ist das Vorliegen der unterschriebenen Einwilligungserklärung.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind bei diesem ersten Selbsttest unterstützend zu begleiten. Bedingung dafür ist, dass Sie selbst einen aktuellen, negativen Schnelltest vorweisen können.

Schnelltest: Wird von einer Arztpraxis oder von den ausgewiesenen Stellen durchgeführt, das Ergebnis liegt schnell vor.

Selbsttest: Wird vom Kind selbst in der Schule durchgeführt.

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19. April 2021

Liebe Eltern,

wenn am Montag die Schule wieder beginnt, bleiben die Bestimmungen von vor den Osterferien gültig. Es treten jedoch auch neue Regeln in Kraft.

Ab dem 19. April 2021 ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung.

Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest (Popeltest) macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.

Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür erforderlich, dass es die unterschriebene Einwilligungserklärung am Montag in der Schule vorlegt, welche Sie bereits per Ranzenpost erhalten haben.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums, den Sie unter diesem Link abrufen können:

Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 12.04.2021