Liebe Eltern,
ab dem 19. April 2021 ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung. Sie haben dabei die Wahl, wie und wo der Test durchgeführt wird:
- Teilnahme am Selbsttest in der Schule. Hierzu ist die unterschriebene Einwilligungserklärung zwingend erforderlich. Im Falle von getrennt lebenden Elternteilen, die beide das Sorgerecht besitzen, ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten erforderlich.
- Vorlage eines negativen Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist. Diese Tests können Sie kostenlos an allen ausgewiesenen Stellen durchführen lassen. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.corona-test-hessen.de
Falls weder die Einwilligungserklärung noch ein aktuelles negatives Testergebnis vorliegen, darf Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und muss von Ihnen abgeholt werden.
Die Testtage an unserer Schule sind in der Regel Montag und Mittwoch. In Klassen mit Wechselunterricht bzw. der Notbetreuung können andere Tage festgelegt werden. Falls ein Kind am Testtag fehlt, muss es am Folgetag den Nachweis eines aktuellen, negativen Schnelltests mitbringen, um am Unterricht teilnehmen zu dürfen.
Kinder, die nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen, bekommen einen Wochenplan und können sich bei Fragen gerne an die entsprechende Lehrkraft wenden.