Regeln für den Präsenzunterricht

Liebe Eltern,

der Vogelsbergkreis hat uns über die neuen gesetzlichen Regeln für die Aussetzung und die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts informiert:

Mit dem bereits ab dem heutigen Tage in Kraft getretenen vierten Bevölkerungsschutzgesetztes werden zudem sehr stringente Vorgaben für die Durchführung des Präsenzunterrichts an den Schulen gemacht. So ist jetzt per Bundesgesetz die Durchführung von Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden und berufsbildendenden Schulen untersagt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. […] Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist erst möglich, wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen der Schwellenwert von 165 unterschritten wird.

Der Wechselunterricht würde dann am übernächsten Tag wieder beginnen können.