Regeln für den Präsenzunterricht

Liebe Eltern,

der Vogelsbergkreis hat uns über die neuen gesetzlichen Regeln für die Aussetzung und die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts informiert:

Mit dem bereits ab dem heutigen Tage in Kraft getretenen vierten Bevölkerungsschutzgesetztes werden zudem sehr stringente Vorgaben für die Durchführung des Präsenzunterrichts an den Schulen gemacht. So ist jetzt per Bundesgesetz die Durchführung von Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden und berufsbildendenden Schulen untersagt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. […] Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist erst möglich, wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen der Schwellenwert von 165 unterschritten wird.

Der Wechselunterricht würde dann am übernächsten Tag wieder beginnen können.

Ab Montag Distanzunterricht per Wochenplan

Notbetreuung findet statt

Liebe Eltern, die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises schreibt:

Vogelsbergkreis. Die Schulen im Vogelsbergkreis bleiben nach den Osterferien weiterhin geschlossen. „Damit folgt der Vogelsbergkreis den Vorgaben des hessischen Eskalationskonzeptes, dessen neueste Fassung seit dem Mittag vorliegt“, heißt es in einer am Donnerstagnachmittag veröffentlichten Pressemitteilung der Kreisverwaltung.

Ursprünglich hatte das Hessische Kultusministerium vorgesehen, nach den Osterferien wieder mit Wechselunterricht in den Schulbetrieb einzusteigen. In dem am Donnerstag angepassten Eskalationskonzept ist nun verbindlich vorgeschrieben, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer über drei Tagen andauernden Inzidenz von über 200 der Schulbetrieb regelmäßig im Distanzunterricht vorzusehen ist. Eine Ausnahme bilden die Abschlussklassen sowie die Abiturprüfungen

Den Schulen obliegt wie bisher die Gewährleistung einer Notbetreuung.

Da im Vogelsbergkreis der Inzidenzwert von 200 bereits an zwei Tagen überschritten wurde und nach ersten Berechnungen vom Nachmittag auch am morgigen Freitag die 200er Grenze überschritten wird, wurde zeitnah entschieden, die vorgeschriebene Maßnahme im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt umzusetzen.

https://www.vogelsbergkreis.de/kreisverwaltung/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressearchiv/schulen-bleiben-geschlossen/

Die Notbetreuung findet unter den bereits bekannten Bedingungen (Anmeldung und Testung) ab Montag statt. Sie erhalten weitere Informationen von Ihrer Klassenlehrkraft.