Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Donnerstag, dem 11. November 2021

Ergänzung zum Schreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz vom vergangenen Donnerstag

Liebe Eltern,
heute, am 9.11.21 hat die hessische Landesregierung aufgrund der aktuellen pandemischen Situation eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen hat, welche ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt.

Schülerinnen und Schüler müssen künftig dreimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen.

Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.