Notbetreuung jetzt erweitert

Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen und Kitas zu geben, ist durch zwei Punkte erweitert worden:

  1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
    • Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
  2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.