Einführung von Smartphone-Schutzzonen an Hessens Schulen zum Schuljahr 2025/2026

Liebe Eltern,

das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen teilt mit, dass ab dem folgenden Schuljahr neue Regeln zum Umgang mit mobilen Endgeräten gelten:

… damit sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden sowie das soziale Miteinander gestärkt werden, schafft Hessen zum kommenden Schuljahr 2025/2026 landesweit einheitliche Regelungen für den Umgang mit mobilen Endgeräten wie Smartphones, Tablets und Smartwatches an Schulen.

Die wesentlichen Regelungen im Überblick:

  • Grundsätzlich unzulässig ist die private Nutzung mobiler Endgeräte im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Das Mitführen der Geräte bleibt gestattet.
  • Die unterrichtliche Nutzung digitaler Endgeräte bleibt weiterhin möglich – ausschließlich auf Anweisung der Lehrkraft oder der Schule (z. B. im Rahmen der Medienbildung).
  • Eine private Nutzung in begründeten Einzelfällen (z. B. aus medizinischen Gründen oder im Notfall) bleibt zulässig.
  • Bei unzulässiger Nutzung kann das Gerät vorübergehend einbehalten werden –
    in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.

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