…gültig ab 19.10.2020
Liebe Eltern,
der nun vorliegende Rahmen-Hygieneplan 6.0 des Hessischen Kultusministeriums besteht aus detaillierteren Angaben im Einklang mit den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts vom 25.09.2020 zur Umsetzung der Maßnahmen im Bereich Hygiene, zum Umgang mit den Behelfs-/Alltagsmasken, zum Mindestabstand, zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs und zur Ersten Hilfe.
Ein Attest, welches Schülerinnen und Schüler aus medizinischen Gründen von der Schulpflicht befreit, hat nun lediglich eine Gültigkeit von drei Monaten und muss danach erneut vorgelegt werden. Neu aufgenommen wurden weiterhin Hinweise zum Arbeitsschutz, zu Zuständigkeiten, zu schulischen Ganztagsangeboten sowie Schulveranstaltungen.
Die Hinweise für Eltern zum „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen“ wurde überarbeitet. Bitte beachten Sie die Regelungen zum Umgang mit Geschwisterkindern:
„Gesunde Geschwister dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule nicht besuchen, sofern die anderen Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht) oder Verlust des Geschmacks- und Geruchsinns, aufweisen.“
Sie können die überarbeiteten Hinweise hier herunterladen: