Am 1. März startet das Voting. Alle Informationen finden Sie auf den Seiten des Fördervereins.

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Am Donnerstag, dem 17.02.22 und am Freitag, dem 18.02.22 ist mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen.
Liebe Eltern,
Sie entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Sie als Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von Ihnen auf den bekannten Wegen zu informieren.
Bitte denken Sie auch daran, Ihr Kind in diesem Fall von dem Mittagessen in der Betreuung abzumelden.
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Liebe Eltern,
in diesem Schaubild können Sie ablesen, wo das Testheft gilt.
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Liebe Eltern,
folgende Regeln gelten aktuell an den Schulen in Hessen:
- bei einer durch PCR-Test bestätigten Infektion eines Kindes in der Klasse müssen sich alle Kinder der Klasse zwei Wochen lang an jedem Schultag testen
- das betroffene Kind kann sich frühestens nach 7 Tagen mit einem negativen Test (PCR oder offizieller Schnelltest) freitesten
Eine Zusammenfassung der Corona-Kinderregeln finden Sie hier:
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Liebe Eltern,
wie gewohnt leiten wir hiermit das aktuelle Schreiben des Kultusministers an Sie weiter.
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Liebe Eltern,
wir leiten hiermit diesen Elternbrief an Sie weiter.
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Auf Anregung einer Familie unserer Schule setzte die Klasse 1a das „Adventsgärtlein“ in der Aula um. Konzentriert und am Ende beseelt durchlief jedes Kind mit seiner Apfelkerze die aus Zweigen gelegte Spirale und trug somit dazu bei, dass diese am Ende hell erleuchtete. Jeder im Raum war leise und spürte die besondere Stimmung, was folgende Aussage zum Ausdruck brachte: „Als die Kerzen an waren, ging ein Licht in meinem Herzen auf.“
In diesem Sinn wünschen wir allen Familien eine wunderbare Adventszeit und danken ganz herzlich für dieses Ritual, welches sofort von weiteren Klassen genutzt wurde.
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Liebe Eltern,
das Kultusministerium informierte heute, am 23.11.21, alle Schulen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 24. November. Wir leiten die für uns relevanten Informationen hiermit zusammengefasst an Sie weiter:
Mit der Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch Bundestag und Bundesrat und der Neuregelung der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) soll das Infektionsgeschehen rasch und effektiv eingedämmt und die vierte Infektionswelle gebrochen werden.
Für unsere Schule bedeutet das:
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021 für alle Schülerinnen und Schüler auch am Sitzplatz.
- Auch für unsere Schule gilt ab Mittwoch, dem 24. November 2021 eine sog. 3G -Pflicht am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten.
- Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen. Diese müssen auch weiterhin für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen.
- An Veranstaltungen in Innenräumen ab 25 Personen in der Schule dürfen aufgrund der neuen Bestimmungen grundsätzlich nur geimpfte und genesene Personen (sog. 2G -Regelung) teilnehmen, es gelten Maskenpflicht und Mindestabstand.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.
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Ergänzung zum Schreiben von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Lorz vom vergangenen Donnerstag
Liebe Eltern,
heute, am 9.11.21 hat die hessische Landesregierung aufgrund der aktuellen pandemischen Situation eine weitere Anpassung der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen hat, welche ab Donnerstag, dem 11. November 2021, gilt.Schülerinnen und Schüler müssen künftig dreimal pro Woche den Nachweis einer negativen Testung erbringen.
Neu ist: Der Test darf in allen Fällen zu Beginn des Schul- oder Veranstaltungstages nicht älter sein als 48 Stunden.
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Liebe Eltern,
wir leiten Ihnen hiermit das aktuelle Elternschreiben mit Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb weiter.
