Glatteiswarnung: Keine Präsenzpflicht am 19.12.2022

Liebe Eltern,

in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und dem Schulträger wurde für morgen, Montag, 19.12.2022 aufgrund der Glatteiswarnung die Präsenzpflicht am Unterricht aufgehoben.

Das heißt: Sie selbst können entscheiden, ob Sie Ihre Kinder morgen zum Unterricht schicken oder nicht und Ihre Entscheidung dann gegenüber der Schule anzeigen. Die Schulen werden nicht qua Anordnung geschlossen. Es kann damit gerechnet werden, dass es aufgrund des Wetters beim Bus- und Bahnverkehr zu Einschränkungen kommen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Dietz

DANKE!

Unser Schulhof ist jetzt farbenfroh

Liebe Eltern,

ich danke allen Helferinnen und Helfern sehr herzlich für Ihren Einsatz auf dem Schulhof am 27. und 28. Mai. Es war eine sehr harmonische und kreative Zusammenarbeit derer, die sich beteiligt haben. Auch Kinder haben fleißig mitgeholfen und hatten großen Spaß an der Aktion. Ich freue mich über Ihren ehrenamtlichen Einsatz für unsere Kinder! Durch Engagement und Zusammenhalt lässt sich vieles bewerkstelligen. Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen!

Im Laufe des Jahres sind weitere Verschönerungsarbeiten vorgesehen. Für Anregungen und Ideen können Sie mich gerne ansprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Dietz

Elternbrief zum Wechselunterricht ab 3. Mai 21

Liebe Eltern,

die aktuellen Inzidenzzahlen deuten darauf hin, dass ab Montag, 03. Mai der Wechselunterricht stattfinden kann. Dieser betrifft die Klassen 1 und 3 an unserer Schule. Durch die Klassenleitung erfahren Sie, an welchen Tagen Ihr Kind die Schule besuchen wird. Eine Notbetreuung für alle Kinder im Wechselunterricht ist organisiert. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diese für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten.

Die Klassen 2 und 4 erhalten täglich Unterricht nach Stundenplan.

Die Nachmittagsbetreuung findet wie gewohnt statt. Das heißt, dass für alle regulär angemeldeten Kinder ein Mittagessen bestellt wird. Bitte melden Sie Ihr Kind vom Essen ab, falls es nicht an der Betreuung teilnimmt. Sollte dies nicht geschehen, muss für das bestellte Essen ein Essensmärkchen abgegeben werden.

Bitte teilen Sie der jeweiligen Klassenleitung bis spätestens morgen Vormittag 10:00 Uhr mit, ob Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen wird. Die Einverständniserklärung für den Antigentest ist am Montag erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Dietz

Liebe Eltern,

das Warten hat ein Ende!

Am 18. Mai beginnt der Unterricht für die Viertklässler mit einem Umfang von 20 Wochenstunden, täglich von 8.20 Uhr bis 12.00 Uhr. Am 03. Juni geht dann auch der Unterricht für die Klassen 1 bis 3 zu den gleichen Zeiten weiter, denn am 2. Juni ist – unglücklicherweise – ein beweglicher Ferientag festgelegt worden. Jede Klasse wird von einer festen Bezugsperson betreut. Dies ist in der Regel die Klassenleitung.

Die regulären Buspläne gelten, ebenso die bereits bekannten Hygieneregeln.

Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogruppe gehören oder mit solchen im gleichen Hausstand leben, sind vom Schulbesuch weiterhin befreit. Die Freistellung vom Schulbesuch ist in beiden Fällen bei der Schullleitung zu beantragen. Eine ärztliche Bescheinigung ist beizufügen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Dietz

Schulpsychologische Beratung

Liebe Eltern,

die durch das Corona-Virus hevorgerufene Situation stellt uns alle vor neue, noch nicht dagewesene Herausforderungen. Viele Menschen sind verunsichert, da gewohnte Alltagsabläufe und Strukturen nicht mehr vorhanden sind.

Der schulpsychologische Dienst bietet die Möglichkeit einer professionellen Beratung an, falls Sie Unterstützung bei eventuell auftretenden Belastungen benötigen.

Das Staatliche Schulamt hat von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 – 12:00 Uhr eine zentrale Telefonnummer für Ihre Beratungsanliegen eingerichtet:

Schulpsychologisches Beratungstelefon: 0641/4800-3322

Selbstverständlich können Sie auch die Lehrkräfte Ihrer Kinder um beratende Unterstützung kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Heike Dietz

Diese Information ausführlich als PDF und in anderen Sprachen:

Erweiterung der Notbetreuung auf Wochenenden und auf die Osterferiern

An Schulen mit bestehendem Ganztagsangebot ist eine Betreuung bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat.

Einen Anspruch auf die Notbetreuung von Montag bis Freitag haben Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Elternteil in sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und dieser am Arbeitsplatz unabkömmlich ist. Dies gilt gleichermaßen für Alleinerziehende.

Diese Notbetreuung soll nun auf den Bereich der Osterferien ausgedehnt werden.

Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen zur Verfügung.

Diese erweiterte Notbetreuung ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste. Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Alleinerziehend oder
  • der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der Schlüsselberufe tätig und zeitgleich im Einsatz.
  • Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Das Antragsformular stellt die Schule zur Verfügung. Es ist zudem auch auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums eingestellt. Der konkrete Bedarf an der Ausnahmebetreuung sollte, wenn möglich, zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme angemeldet werden. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist vorzulegen.

Notbetreuung jetzt erweitert

Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen und Kitas zu geben, ist durch zwei Punkte erweitert worden:

  1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:
    • Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
    • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber
  2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist.