Elternbrief zum Wechselunterricht ab 3. Mai 21

Liebe Eltern,

die aktuellen Inzidenzzahlen deuten darauf hin, dass ab Montag, 03. Mai der Wechselunterricht stattfinden kann. Dieser betrifft die Klassen 1 und 3 an unserer Schule. Durch die Klassenleitung erfahren Sie, an welchen Tagen Ihr Kind die Schule besuchen wird. Eine Notbetreuung für alle Kinder im Wechselunterricht ist organisiert. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie diese für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten.

Die Klassen 2 und 4 erhalten täglich Unterricht nach Stundenplan.

Die Nachmittagsbetreuung findet wie gewohnt statt. Das heißt, dass für alle regulär angemeldeten Kinder ein Mittagessen bestellt wird. Bitte melden Sie Ihr Kind vom Essen ab, falls es nicht an der Betreuung teilnimmt. Sollte dies nicht geschehen, muss für das bestellte Essen ein Essensmärkchen abgegeben werden.

Bitte teilen Sie der jeweiligen Klassenleitung bis spätestens morgen Vormittag 10:00 Uhr mit, ob Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen wird. Die Einverständniserklärung für den Antigentest ist am Montag erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Dietz

Regeln für den Präsenzunterricht

Liebe Eltern,

der Vogelsbergkreis hat uns über die neuen gesetzlichen Regeln für die Aussetzung und die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts informiert:

Mit dem bereits ab dem heutigen Tage in Kraft getretenen vierten Bevölkerungsschutzgesetztes werden zudem sehr stringente Vorgaben für die Durchführung des Präsenzunterrichts an den Schulen gemacht. So ist jetzt per Bundesgesetz die Durchführung von Präsenzunterricht an den allgemeinbildenden und berufsbildendenden Schulen untersagt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. […] Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist erst möglich, wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen der Schwellenwert von 165 unterschritten wird.

Der Wechselunterricht würde dann am übernächsten Tag wieder beginnen können.

Informationen zur Notbetreuung ab Montag

Liebe Eltern,

wir können leider in der Notbetreuung vorerst kein Mittagessen anbieten. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Verpflegung mit.

Wie bereits gesagt ist für die Teilnahme an der Notbetreuung entweder ein aktueller, negativer Schnelltest von einer der dafür ausgewiesenen Stellen oder die Teilnahme an dem in der Schule stattfindenden Selbsttest notwendig. Bedingung für die Teilnahme am Selbsttest in der Schule ist das Vorliegen der unterschriebenen Einwilligungserklärung.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind bei diesem ersten Selbsttest unterstützend zu begleiten. Bedingung dafür ist, dass Sie selbst einen aktuellen, negativen Schnelltest vorweisen können.

Schnelltest: Wird von einer Arztpraxis oder von den ausgewiesenen Stellen durchgeführt, das Ergebnis liegt schnell vor.

Selbsttest: Wird vom Kind selbst in der Schule durchgeführt.

Ab Montag Distanzunterricht per Wochenplan

Notbetreuung findet statt

Liebe Eltern, die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises schreibt:

Vogelsbergkreis. Die Schulen im Vogelsbergkreis bleiben nach den Osterferien weiterhin geschlossen. „Damit folgt der Vogelsbergkreis den Vorgaben des hessischen Eskalationskonzeptes, dessen neueste Fassung seit dem Mittag vorliegt“, heißt es in einer am Donnerstagnachmittag veröffentlichten Pressemitteilung der Kreisverwaltung.

Ursprünglich hatte das Hessische Kultusministerium vorgesehen, nach den Osterferien wieder mit Wechselunterricht in den Schulbetrieb einzusteigen. In dem am Donnerstag angepassten Eskalationskonzept ist nun verbindlich vorgeschrieben, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer über drei Tagen andauernden Inzidenz von über 200 der Schulbetrieb regelmäßig im Distanzunterricht vorzusehen ist. Eine Ausnahme bilden die Abschlussklassen sowie die Abiturprüfungen

Den Schulen obliegt wie bisher die Gewährleistung einer Notbetreuung.

Da im Vogelsbergkreis der Inzidenzwert von 200 bereits an zwei Tagen überschritten wurde und nach ersten Berechnungen vom Nachmittag auch am morgigen Freitag die 200er Grenze überschritten wird, wurde zeitnah entschieden, die vorgeschriebene Maßnahme im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt umzusetzen.

https://www.vogelsbergkreis.de/kreisverwaltung/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressearchiv/schulen-bleiben-geschlossen/

Die Notbetreuung findet unter den bereits bekannten Bedingungen (Anmeldung und Testung) ab Montag statt. Sie erhalten weitere Informationen von Ihrer Klassenlehrkraft.

Informationen zur Testpflicht

Liebe Eltern,

ab dem 19. April 2021 ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung. Sie haben dabei die Wahl, wie und wo der Test durchgeführt wird:

  1. Teilnahme am Selbsttest in der Schule. Hierzu ist die unterschriebene Einwilligungserklärung zwingend erforderlich. Im Falle von getrennt lebenden Elternteilen, die beide das Sorgerecht besitzen, ist die Unterschrift beider Sorgeberechtigten erforderlich.
  2. Vorlage eines negativen Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist. Diese Tests können Sie kostenlos an allen ausgewiesenen Stellen durchführen lassen. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.corona-test-hessen.de

Falls weder die Einwilligungserklärung noch ein aktuelles negatives Testergebnis vorliegen, darf Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und muss von Ihnen abgeholt werden.

Die Testtage an unserer Schule sind in der Regel Montag und Mittwoch. In Klassen mit Wechselunterricht bzw. der Notbetreuung können andere Tage festgelegt werden. Falls ein Kind am Testtag fehlt, muss es am Folgetag den Nachweis eines aktuellen, negativen Schnelltests mitbringen, um am Unterricht teilnehmen zu dürfen.

Kinder, die nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen, bekommen einen Wochenplan und können sich bei Fragen gerne an die entsprechende Lehrkraft wenden.

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 19. April 2021

Liebe Eltern,

wenn am Montag die Schule wieder beginnt, bleiben die Bestimmungen von vor den Osterferien gültig. Es treten jedoch auch neue Regeln in Kraft.

Ab dem 19. April 2021 ist der Nachweis eines negativen Testergebnisses zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und der Notbetreuung.

Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest (Popeltest) macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.

Falls Ihr Kind den Nachweis durch die Teilnahme an der Selbsttestung in der Schule erbringen soll, so ist dafür erforderlich, dass es die unterschriebene Einwilligungserklärung am Montag in der Schule vorlegt, welche Sie bereits per Ranzenpost erhalten haben.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums, den Sie unter diesem Link abrufen können:

Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums vom 12.04.2021

Vorabinformation zu möglichem Wechselunterricht

Liebe Eltern,

momentan können wir noch nicht absehen, in welcher Form der Unterricht nach den Osterferien beginnen wird. Wir alle wünschen uns natürlich einen normalen Schulbetrieb.

Falls wir jedoch weiterhin Beschränkungen hinsichtlich der Gruppengröße haben werden, müssen wir für die Klasse 1 und die Klasse 3 in den Wechselunterricht gehen. Wie dieser dann genau organisiert wird, erfahren Sie in der zweiten Ferienwoche von der Klassenlehrkraft. Eine Notbetreuung wird dann für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen, die diese benötigen.

In jedem Fall werden wir Sie so schnell wie möglich darüber informieren, wie es für Ihr Kind nach den Osterferien weitergeht.

Wir wünschen Ihnen und allen Kindern ein frohes Osterfest.